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Zitieren
Um beschreibende und deutende Aussagen
plausibel und für andere überprüfbar zu machen, müssen
sie am Text belegt werden. Dies geschieht sehr häufig durch Zitieren.
Zitate sind also wörtliche Übernahmen aus dem Text, die die eigene
Darstellung, Interpretation oder Argumentation untermauern, begründen
bzw. ergänzen oder als Beispiele für eine Meinung gelten sollen,
mit der man sich auseinandersetzen will. Zitate haben also Hilfsfunktion:
Sie sollen
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zweckmäßig ausgewählt,
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im Umfang begrenzt,
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in den umgebenden Text integriert,
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genau
sein.
Anwendungsregeln
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Zitate werden wie die direkte Rede durch
Anführungszeichen kenntlich gemacht. Alles, was in einem Zitat steht,
muß wörtlich aus dem Text übernommen sein. Zitate, die
nicht aus ganzen Sätzen bestehen, dürfen nicht unverbunden stehen
bleiben, sondern müssen in einen grammatisch vollständigen Satz
eingebaut wer- den.
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Auslassungen sind beim Zitieren erlaubt,
sofern sie den Sinn nicht verändern; sie werden durch drei in eckige
Klammern gesetzte Punkte [...] gekennzeichnet.
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Häufig möchte man ein Zitat
in die eigenen Satzkonstruktion einbauen; in diesem Fall gilt: Man darf
Zitate auch in ihrer Syntax verändern, d. h. Umstellungen oder auch
Deklinationen bzw. Konjugationen vornehmen. Alle vorgenommenen Veränderungen
müssen jedoch in eckige Klammern gesetzt werden.
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Es gibt auch die Möglichkeit, innerhalb
der eigenen Darstellung ein Zitat in runde Klammern zu setzen. Diese Verfahren
ist nur dann sinnvoll, wenn man lediglich einen bestimmten Begriff oder
einen sehr kurzen Teil ei- ner Aussage zitieren will, weil umfangreiche
in runde Klammern gesetzte Zitate den Lesefluß stören.
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Zitate müssen nachgewiesen werden.
Zitiert man nur aus einem Text, so stellt man die entsprechende Seiten-
zahl und ggf. die Zeilenangabe in runde Klammern ohne weitere Zusätze
direkt hinter das Zitat. Verwendet man mehrere Texte, aus denen man (z.
B. in einem Referat) zitiert, so fügt man den Verfassernamen hinzu
und stellt ihn vor die Seitenangabe. (Zur vollständigen bibliographischen
Angabe vgl. Arbeitstechniken: Biblio- graphieren!)
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Wird nicht wörtlich aus dem Text
zitiert, sondern mit eigenen Worten auf ihn verwiesen, so wird der
Seiten- zahl ,,vgl.'' (für ,,vergleiche'') vorangestellt.
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Für literarische Texte gilt: Bei
Nachweisen aus einem erzählerischen Text wird die entsprechende Seitenzahl
angegeben; bei dramatischen Texten Akt (als römische Ziffer) und Szene
(als arabische Ziffer), z. B. III,7 (das Zitat befindet sich in der siebten
Szene des dritten Aktes); bei lyrischen Texten der entsprechende Vers,
z. b. V. 12f. (das Zitat befindet sich im zwölften und dem folgenden,
dreizehnten Vers).
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Bei umfangreicheren Arbeiten, in denen
aus zahlreichen Texten zitiert wird, werden die Zitate numeriert und die
Nachweise unter der entsprechenden Nummer als Fußnoten auf der Seite
vermerkt.
Beispiele
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Rasmussen behauptet, daß England
im frühen Mittelalter ,,[...] eine beachtliche Anziehungskraft für
die verschiedenen Stämme des Kontinents'' (S. 5) gehabt habe.
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Die Ursache für diese Anziehungskraft
sieht er im ,,überraschend milde[n] Klima" (S. 5) der Insel.
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Mit der 1534 erfolgten Gründung
der anglikanischen Staatskirche (,,Suprematsakte") wurden die Klöster
aufgehoben und der kirchliche Grundbesitz säkularisiert (vgl. Mendelssohn,
S. 7f.).
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Mendelssohn behauptet, daß das
mittelalterliche London ,,[...] auf engstem Raum [...] die Struktur eines
geschlossenen städtischen Organismus [besaß]." (S. 6)
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Das heutige London ist aus den beiden
Orten London und Westminster enstanden (vgl. Rasmussen, S. 5f.; Mendelssohn,
S. 6f.).
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