Arbeitstechniken
Informationsweitergabe
Protokollieren
| Das Protokoll mit seinen verschiedenen
Ausprägungen ist die Textsorte, die am häufigsten zur Darstellung
von Vorgängen, Verhandlungen und Handlungen benutzt wird. In ihm verwirklicht
sich am stärksten die Darstellungsfunktion der Sprache, obwohl es
auch Ausdruck eines Senders ist und sich an einen Empfänger richtet.
Das Wort Protokoll ist griechischen Ursprungs und heißt übersetzt
»das Davorgeleimte«. Um eine schnelle Übersicht über
den Inhalt zu bieten, hat man in der Antike auf die gebräuchlichen
Schriftrollen eine knappe Zusammenfassung geklebt. Zusammenfassung und
Protokoll haben viele gemeinsame Merkmale.
Man unterscheidet die folgenden Protokollarten: Das Sitzungsprotokoll einer Parlamentsdebatte enthält außer den einführenden Hinweisen zu Ort, Zeit und Gegenstand der Beratung auch Verweise auf Anlagen, die als Drucksachen vorher verteilt wurden, und auf die Anwesenheitsliste. Die Debattenbeiträge werden ebenso wie die Zwischenrufe wörtlich abgedruckt. Ein Gerichtsprotokoll gibt den Verlauf einer Gerichtsverhandlung wieder, nimmt aber nur die entscheidenden Aussagen wörtlich auf. Das Ergebnisprotokoll, das etwa bei Abschluß einer Geschäftsverhandlung erstellt wird, ist so knapp wie möglich, hält Ergebnisse fest, läßt aber keine Rückblicke auf die Verhandlung zu. Das Stundenprotokoll hat Elemente des Ergebnisprotokolls und des Verlaufsprotokolls, wie es bei Gericht üblich ist. Dennoch unterscheidet es sich von beiden:
- den Verlauf der Stunde durch Ziffern zu gliedern, - übergeordnete Fragestellungen zu unterstreichen, - wichtige Beiträge ausführlich und namentlich zu notieren, - Textstellen quellenmäßig nachzuweisen, - Tafelanschriften und Zusammenfassungen wörtlich zu nehmen, - Zusammenhänge graphisch zu verdeutlichen (Pfeile, Farben, schematische Zeichnungen), - Abkürzungen zu verwenden. Am leichtesten tut sich der Protokollführer, wenn er mit Papier nicht spart, die Blätter nur einseitig beschreibt und fortlaufend numeriert sowie einen breiten Rand für spätere Ergänzungen offen läßt. Kennzeichnend für den Stil des Protokolls sind Sachlichkeit und Kürze. Dazu trägt bei, daß die Niederschrift nicht im Präteritum, sondern im Präsens erfolgt. Außerdem empfiehlt es sich, den Konjunktiv zur Wiedergabe wörtlicher Aussagen nur sparsam zu verwenden. Einigkeit sollte über den Kopf
des Protokolls erzielt werden. Als Standardform hat sich bewährt:
Unterrichtsprotokolle sind besonders dann nützlich, wenn sie in einem Ordner gesammelt werden und allen Schülern zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen. (Rüdiger Wagner / Theodor Pelster: Colleg Deutsch. Bd. 1. München 1992. S. 54f.) |
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